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Über AusbildungWeltweit

AusbildungWeltweit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur finanziellen Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung. Im ausländischen Betrieb können Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder internationale Berufskompetenz erwerben, neue Erfahrungen für die Ausbildung sammeln und sich persönlich weiterentwickeln.

Warum ein Förderprogramm für internationale Auslandspraktika?

Die deutsche Wirtschaft ist international und das zeigt sich an vielen Arbeitsplätzen: Ein Kunde aus China ruft an, die Montage findet in Chile statt oder eine neue Kollegin aus Australien verstärkt das Team in Deutschland. Mit dem Förderprogramm AusbildungWeltweit des BMBF erhalten Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder die Chance, in ausländischen Betrieben internationale Berufskompetenzen zu erwerben. Unternehmen in Deutschland werden so dabei unterstützt, ihre angehenden Fach- und Führungskräfte sowie das Bildungspersonal auf internationale Aufgabenbereiche vorzubereiten und die Ausbildung attraktiv zu gestalten.

Seit 2017 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen von AusbildungWeltweit Auslandspraktika während der beruflichen Erstausbildung. Ausbildungsbetriebe, Kammern und andere Einrichtungen der Berufsausbildung (wie z.B. überbetriebliche Ausbildungszentren) können Zuschüsse für ihre Auszubildenden und für  betriebliches Ausbildungspersonal beantragen. Seit 2020 können auch Berufliche Schulen Förderanträge stellen und Aufenthalte von Personen in schulischer Berufsausbildung bezuschusst werden. Berücksichtigt werden dabei alle Zielländer, die nicht durch das europäische Förderprogramm Erasmus+ abgedeckt werden.

Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde.

Schaubild: In 5 Schritten zum erfolgreichen Auslandsaufenthalt mit AusbildungWeltweit

ZIELGRUPPEN UND ZWECK DER AUSLANDSAUFENTHALTE

Auszubildende

in einer Erstausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung sowie nach Bundes- oder Landesrecht

Der Fokus von AusbildungWeltweit liegt auf der Förderung von Aufenthalten Auszubildender, die während ihrer Ausbildung eine Lernphase im Ausland absolvieren. Ihre Aufgaben im Partnerbetrieb sollten inhaltlich zur jeweiligen Berufsausbildung passen, können aber natürlich gleichzeitig neue Themen, alternative Herangehensweisen und zusätzliche Fertigkeiten vermitteln. Schließlich geht es bei den Aufenthalten auch darum, andere (Arbeits-)Kulturen und Methoden während der Ausbildung kennenzulernen. Bei Minderjährigen oder Auszubildenden mit besonderem Betreuungsbedarf sind Zuschüsse für Begleitpersonen möglich.

AusbildungWeltweit richtet sich nicht an Personen in beruflicher Weiterbildung oder in Studiengängen an Hochschulen.

Ausbilderinnen und Ausbilder

ggf. Verantwortliche für die betriebliche Erstausbildung in nichtschulischen Einrichtungen

Betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder können für eigene Lernaufenthalte in der Partnereinrichtung gefördert werden, die ihrer Qualifizierung in Bezug auf Ausbildungsinhalte oder Ausbildungsmethoden dienen. Thematisch sollten die Aufenthalte einen Bezug zur eigenen Ausbildungstätigkeit in Deutschland haben. Sie können z.B. in Form von Praktika, Hospitationen, Job-Shadowings oder Einbindung in Ausbildungssituationen bei der Partnereinrichtung stattfinden.

Schulisches Bildungspersonal kann nicht für Lernaktivitäten gefördert werden, kann aber vorbereitende Besuche für Azubi-Aufenthalte durchführen.

Vorbereitende Besuche

für Aufenthalte von Auszubildenden

Wenn ein Partnerbetrieb für die Aufnahme von Auszubildenden gefunden wurde, aber noch einige Punkte geklärt werden müssen, die aus der Ferne schwierig zu besprechen sind, ist auch die Förderung von vorbereitenden Besuchen beim Partner möglich. Bestehen zum Zeitpunkt des Förderantrags z.B. noch Unsicherheiten, welche Berufsgruppen am besten beim Partner aufgehoben wären, können zunächst auch nur Zuschüsse für einen vorbereitenden Besuch beantragt werden. Nach dem Besuch bzw. zur darauffolgenden Frist fällt der Antrag für die Auszubildenden ggf. schon etwas leichter.

Personen, die vorbereitende Besuche durchführen, können für die betriebliche wie auch die schulische Berufsausbildung zuständig bzw. verantwortlich sein.

Begleitpersonen

Ab der Antragsrunde im Oktober 2023 können auch Begleitpersonen zur organisatorischen und pädagogischen Unterstützung von Auszubildenden gefördert werden, wenn aufgrund besonderer Umstände ein eigenständiger Lernaufenthalt nicht umsetzbar ist. Bei entsprechender Begründung wird eine situationsgerechte Förderentscheidung für den Einzelfall getroffen.

 

DAUER UND ZEITPUNKT DER AUSLANDSAUFENTHALTE

Eine finanzielle Förderung über AusbildungWeltweit ist für diese Zeiträume möglich:

  • Auszubildende: 3 Wochen bis 3 Monate
  • Ausbilderinnen und Ausbilder: 2 Tage bis 2 Wochen
  • Vorbereitende Besuche: 2 Tage bis 5 Tage

Von der Dauer des Aufenthaltes, genauer gesagt der Anzahl der Tage zwischen dem ersten und dem letzten Praktikums- bzw. Programmtag hängt die Höhe der Förderung für den Aufenthalt ab. Daher sollte die Aufenthaltsdauer in Tagen für die Antragstellung möglichst präzise bestimmt werden. Die geringste Aufenthaltsdauer für Auszubildende beträgt 19 Tage ohne Reisetage, denn vor Ort sollten nicht weniger als 15 Praktikumstage absolviert werden.

Für jede Antragsrunde wird zudem ein Zeitraum festgelegt, der Bewilligungszeitraum oder Durchführungszeitraum genannt wird. In diesem Zeitraum können alle Auslandsaufenthalte (inkl. Hin- und Rückreise) durchgeführt werden, diese können zu Beginn, in der Mitte oder am Ende stattfinden.
Der Zuwendungsbescheid weist einen Bewilligungszeitraum aus, der für die Aufenthalte, die zuschussbegründenden Aktivitäten zur Vor- oder Nachbereitung von Auszubildenden und die dazugehörigen Ausgaben gilt.
Ein Beispiel:
Zur Antragsfrist 05. Oktober 2023 gehört der Zeitraum von 01. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2025
Der Zuwendungsbescheid wird beispielsweise am 15. Januar. 2024 ausgestellt. Mit diesem Datum beginnt der Bewilligungszeitraum und feste Buchungen oder Ausgaben können vorgenommen werden. Der Bewilligungszeitraum für Aktivitäten und Ausgaben endet am 31. Januar 2025

Erfahren Sie hier mehr über die aktuellen Fristen und die Antragstellung

 

ANTRAGSBERECHTIGTE EINRICHTUNGEN

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des Privatrechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts
  • sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden, sofern das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Stelle eingetragen ist,
  • Berufliche Schulen (auch als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts)
     

Das Projekt muss vom Antragsteller eigenständig durchgeführt werden. Eine Weiterleitung der Zuwendung oder eines Teils der Zuwendung an Dritte ist nicht zulässig.

Einzelpersonen können keine Förderanträge stellen. AusbildungWeltweit wird aus Mitteln des Bundes bezuschusst, sie können grundsätzlich nicht an Bankverbindungen von Privatpersonen ausgezahlt werden.

 

ZIELLÄNDER

Förderfähig sind Auslandsaufenthalte in all den Ländern, die nicht Programmländer im europäischen Förderprogramm Erasmus+ sind und für die das Auswärtige Amt keine Reisewarnung ausgesprochen hat. Bei Teilreisewarnungen sind nur bestimmte Regionen eines Landes förderfähig. Ausführliche Informationen rund um das Thema Reisewarnung im Programm AusbildungWeltweit finden Sie hier

Darüber hinaus werden aktuell keine Aufenthalte in der Russischen Föderation gefördert.

Programmländer in Erasmus+ sind die 27 EU-Mitgliedstaaten (darunter Deutschland, das in AusbildungWeltweit ausschließlich Entsendeland ist) sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Informationen zum Vereinigten Königreich und den diesbezüglichen Neuerungen finden Sie hier.

Hinweis zum Visum

Für einzelne Länder kann es schwierig sein, eine passende Einreisegenehmigung für den Aufenthaltszweck „Praktikum/praktisches Lernen während der Berufsausbildung“ zu identifizieren (bspw. Vereinigtes Königreich). Planen Sie am besten mindestens drei Monate Vorlaufzeit für die Klärung des Verfahrens und die Beantragung des Visums ein. Eine Förderzusage oder die NA beim BIBB als Institution haben keinen Einfluss auf die Entscheidung der ausländischen Konsulate. Über die Ausstellung eines Visums entscheiden die Vertretungen anderer Staaten völlig autonom.

 

FÖRDERUNG IN FORM VON ZUSCHÜSSEN

AusbildungWeltweit ist ein Programm zur finanziellen Unterstützung von Auslandsaufenthalten. Über die Bundesfördergelder (oder Zuwendungen) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist eine Teilfinanzierung möglich. Vom Antragsteller wird erwartet, dass die inhaltliche Planung der Aufenthalte (zumindest grob), die beteiligten Partnerbetriebe im Ausland und die Zielgruppen (Auszubildende, Ausbilder/-innen, vorbereitender Besuch) zum Zeitpunkt des Antrags schon bekannt sind und die Restfinanzierung gesichert ist.

AusbildungWeltweit bezuschusst:

  • Fahrtkosten (Fahrt bzw. Flug ins Gastland und zurück)
  • Aufenthaltskosten (z.B. Unterkunft und Verpflegung)
  • Vor- und Nachbereitung (z.B. Sprachkurs oder interkultureller Vorbereitungskurs für Auszubildende)
  • Organisation (z.B. Visum)
  • Für Menschen mit Behinderungen gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten

Die Höhe der Zuschüsse wird über festgelegte Stückkosten ermittelt und ist in der Tabelle der Fördersätze veröffentlicht. Die Stückkosten sind u.a. vom Zielland und den Tagen im Betrieb abhängig. Im Antrag werden die Zuschüsse automatisch berechnet.