Neue Förderrichtlinie - Mehr Chancen mit AusbildungWeltweit
DAS FÖRDERPROGRAMM AUSBILDUNGWELTWEIT ÖFFNET SICH FÜR BERUFSSCHULEN
Am 16. Januar 2020 veröffentlichte das BMBF die neue Förderrichtlinie für das Förderprogramm AusbildungWeltweit. Die neue Förderrichtlinie des BMBF gibt den Rahmen für die nächste Programmperiode bis 2024 vor. Sie enthält wesentliche Neuerungen, die das Spektrum von AusbildungWeltweit deutlich erweitern. Am 15.10.2021 ist eine Änderung der Förderrichtlinie veröffentlicht worden, die einige der bestehenden Regelungen ersetzt.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Wichtig: Die Auslandsaufenthalte müssen betrieblich bzw. praxisorientiert ausgerichtet sein. Hauptsächlich schulisch / unterrichtsbasierte Aufenthalte werden nicht gefördert.
Das betrifft zum Beispiel Ausbildungsbetriebe im Bereich der freien Berufe.
Hierzu gehören beispielsweise angehende Staatlich geprüfte Assistenten im kaufmännischen oder technischen Bereich.
Das Programm AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit 2017 Auslandserfahrung in der Berufsausbildung über Europa hinaus. Es unterstützt Auslandsaufenthalte für Auszubildende sowie betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder in den Ländern, die nicht über das EU-Programm Erasmus+ abgedeckt sind. Seit 2017 konnten mehr als 1.000 Aufenthalte in über 40 Ländern bewilligt werden. USA, China, die Schweiz und Australien sind häufig gewählte Destination.