Antrag stellen leicht gemacht
FÖRDERUNG BEANTRAGEN
Das Programm AusbildungWeltweit bezuschusst Auslandsaufenthalte im Rahmen der Berufsausbildung. Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen und Dokumente für Ihre Antragstellung im Förderprogramm. Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich gerne per Telefon (0228-107-1611) oder Mail (ausbildung-weltweit@bibb.de) an uns wenden.
Sie möchten sich erst einmal grundsätzlich über die Möglichkeiten mit AusbildungWeltweit informieren? In der Rubrik Programm finden Sie alle grundlegenden Informationen zu AusbildungWeltweit - wer einen Antrag stellen kann, wer gefördert wird und in welche Zielländer eine Ausreise möglich ist.
DIE FRÜHE VORBEREITUNG MACHT'S
Für die Antragstellung gibt es feste Termine im Jahr. Unabhängig davon können Sie mit Ihrer Planung frühzeitig beginnen und eine Antragstellung vorbereiten. Hier finden Sie einige Tipps, was Sie schon im Vorfeld klären können:
- Prüfen Sie Ihre Förderfähigkeit und Antragsberechtigung (s. Programm oder Förderrichtlinie)
- Beachten Sie Auswahlkriterien und Qualitätsstandards für Mobilitätsprojekte in der Berufsbildung
- Finden Sie Partnerbetrieb(e) und lassen Sie den Letter of Intent ausstellen (s. auch englische Beschreibung von AusbildungWeltweit)
- Nutzen Sie das PDF-Ansichtsexemplar des Antrags - hier können Sie Ihre Texte bequem vorbereiten
- Zur Orientierung finden Sie hier die Liste der Fördersätze
- Bitte beachten Sie den Bewilligungszeitraum für die Durchführung – alle Auslandsaufenthalte (inkl. Hin- und Rückreise) und bezuschusste Aktivitäten müssen in diesem Zeitraum stattfinden (die entsprechenden Zeiträume, in denen die Auslandsaufenthalte durchgeführt werden können finden Sie in der Infobox zu den „Antragsfristen“). Es dürfen keine Ausgaben für Flüge, Visa, Unterbringung & Co. vor Bewilligung / Zuwendungsbescheid getätigt werden.
- Bitte beziehen Sie zeitlich mit ein, dass im Projektportal neue Einrichtungen und Einrichtungen, die Änderungen in ihrem Profil vornehmen, erst freigeschaltet werden müssen. Schließen Sie diese Schritte bitte spätestens eine Woche vor der Antragsfrist ab.
- Im Video "So stellen Sie gute Förderanträge bei AusbildungWeltweit" erläutern Susanne Timmermann und Julia Mohr im Interview, welche Aspekte und Planungsschritte Sie für einen guten Förderantrag berücksichtigen sollten. Link zum Video auf YouTube (externer Link)
- Bitte prüfen Sie auch eine etwaige sicherheitsbedingte Reisewarnung für das Zielland und beobachten unsere Infos zum Thema Reisewarnung.
- Informationen zur Förderung bei Corona-Reisewarnungen finden Sie hier.
DEN ANTRAG ONLINE AUSARBEITEN
- Das AusbildungWeltweit Projektportal ist ein Online-Instrument, in dem Einrichtungen die Förderung beantragen und bewilligte Vorhaben bearbeiten können.
- Vor einer erstmaligen Nutzung steht die Registrierung. Neuregistrierungen müssen zunächst von der NA beim BIBB, die das Förderprogramm AusbildungWeltweit umsetzt, freigeschaltet werden. Einrichtungen, die bereits einen Zugang haben, müssen gegebenenfalls Angaben zu Ihrer Einrichtung ergänzen oder ändern. Auch diese sogenannte Stammdatenänderung muss von der NA beim BIBB freigeschaltet werden, bevor ein Antrag fertig gestellt werden kann. Schließen Sie diese Schritte daher am besten spätestens eine Woche vor der Antragsfrist ab.
- Die Funktion zur Antragstellung steht im Projektportal etwa 4 Wochen vor der jeweiligen Frist zur Verfügung. Pro Antragsrunde und Einrichtung kann ein Antrag angelegt werden, dieser kann mehrere Aufenthalte umfassen.
- Die Zuschüsse werden im Portal automatisch berechnet.
- Anleitung für das Projektportal
- Die ersten Schritte zur Registrierung und Wiederanmeldung im Projektportal: Kurztutorial (Video | YouTube)
- Die wichtigsten Infos zur Antragstellung im Projektportal im Kurztutorial Antragstellung (Video | YouTube)
Postversand
- Der Online-Antrag wird nach der fristgerechten elektronischen Übermittlung zweifach ausgedruckt, von der zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und innerhalb von 14 Tagen per Post an die NA beim BIBB geschickt (s.u.).
- Letter of Intent des Partnerbetriebs (bzw. der Partnerbetriebe) liegt den Unterlagen in zweifacher Ausfertigung bei (Ausdruck eines Scans genügt).