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Zweite Antragsrunde 2022 beendet

Schriftzug: neue Antragsrunde. vor hellgrauer, stilisierter Weltkarte. Rechts oben angepinnter Zettel mit Schriftzug: 15. Juni 2022, 12 Uhr

Die zweite Antragsrunde 2022 im Förderprogramm AusbildungWeltweit ist beendet. Die nächste Möglichkeit, Anträge für Auslandsaufenthalte im Rahmen der Ausbildung zu stellen, ist im Herbst. Anträge können dann bis zum 13. Oktober eingereicht werden - das Portal zur Antragstellung wird ca. vier Wochen vorab geöffnet.

Vorbereitung Ihres Antrags

Auf der Seite "Antrag Stellen leicht gemacht" finden Sie nützliche Dokumente und Hinweise, um Ihren Förderantrag optimal vorzubereiten.

Das Wichtigste in Kürze

Wer kann Anträge stellen?
Ausbildungsbetriebe, Kammern, Berufsschulen und andere Einrichtungen der Berufsausbildung

Wie werden die Anträge gestellt?
Förderanträge werden über das AusbildungWeltweit-Projektportal eingereicht.

Hier gibt es Videoanleitungen zur Nutzung des Projektportals 
Registrierung und Stammdaten erstellen
Förderantrag stellen 
Hinweis: Die Videos sind jeweils auf YouTube, Sie verlassen bei einem Klick auf den Link die Seite von AusbildungWeltweit. 

Auslandsaufenthalte in Corona-Zeiten

Die weltweite Pandemie Lage stellt auch für Auslandsaufenthalte im Rahmen der Berufsausbildung eine Herausforderung dar. Um Ihnen als antragstellende Einrichtung möglichst viel Flexibilität zu bieten, haben wir verschiedene Maßnahmen getroffen.

Das sind die Rahmenbedingungen für eine flexible Planung:

  • Der Zeitpunkt der Aufenthalte kann innerhalb des 12-monatigen Durchführungszeitraums (s.o.) angepasst werden – z. B. wenn aufgrund einer Reisewarnung Planungen verschoben werden. Wichtig ist, dass der letzte Flug spätestens am 30. September 2023 stattfindet.
  • Auf Antrag kann der aufnehmende Praktikumsbetrieb bzw. das Zielland geändert werden. Die Zuschüsse werden bei einer Zusage der Änderung entsprechend angepasst. Benötigt wird ein Letter of Intent der neuen Partnereinrichtung.
  • Verpflichtende Quarantänetage bei Einreise können wie Aufenthaltstage bezuschusst werden. Sie zählen jedoch nicht zur Mindestaufenthaltsdauer.
  • Aufenthalte in Zielländern mit COVID-19-bedingter Reisewarnung können bewilligt und sollten nach Aufhebung der Reisewarnung umgesetzt werden. Weitere Infos unter Reisewarnungen

Weitere Informationen zum Umgang mit Corona in AusbildungWeltweit

IHR KONTAKT ZU UNS

Natürlich stehen wir auch persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Das Programmteam erreichen Sie montags bis freitags unter 0228 - 107 - 1611 und per E-Mail unter ausbildung-weltweit@bibb.de.