Erste Antragsrunde 2022
Die erste Antragsrunde im Jahr 2022 im Programm AusbildungWeltweit ist beendet. .
Bis zum 17. Februar 2022, 12 Uhr, konnten Förderanträge für den Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2023 über das AusbildungWeltweit Projektportal gestellt werden. Innerhalb dieser 12 Monate können Tickets für die Reise gebucht werden und geförderte Auslandsaufenthalte stattfinden.
Das Wichtigste in Kürze
Wer kann Anträge stellen?
Ausbildungsbetriebe, Kammern, Berufsschulen und andere Einrichtungen der Berufsausbildung
Wie werden die Anträge gestellt?
Förderanträge werden über das AusbildungWeltweit-Projektportal eingereicht.
Hier gibt es Videoanleitungen zur Nutzung des Projektportals
Registrierung und Stammdaten erstellen
Förderantrag stellen
Hinweis: Die Videos sind jeweils auf YouTube, Sie verlassen bei einem Klick auf den Link die Seite von AusbildungWeltweit.
Antragsfrist
Die Übermittlung des Antrags im Projektportal muss bis zum 17. Februar 2022 um 12 Uhr mittags erfolgen. Die vollständigen Antragsunterlagen werden anschließend innerhalb von 14 Tagen per Post eingereicht.
Wann können die Auslandsaufenthalte stattfinden?
Auslandsaufenthalte, für die in dieser Antragsrunde Förderanträge gestellt werden, können zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 31. Mai 2023 umgesetzt werden. Dabei müssen die An- und die Abreise sowie die Buchungen für geförderte Aktivitäten innerhalb dieses Zeitraumes liegen.
Planen Sie die Aufenthalte daher so, dass Sie genug Zeit haben, ab dem 1. Juni 2022 Visa, Flüge, Unterkünfte o.ä. zu buchen und dann auszureisen. Der letzte Rückflug ist spätestens am 31. Mai 2023 möglich.
Weitere allgemeine Hinweise zur Antragstellung im Programm AusbildungWeltweit finden Sie hier.
Auslandsaufenthalte in Corona-Zeiten
Die weltweite Pandemie Lage stellt auch für Auslandsaufenthalte im Rahmen der Berufsausbildung eine Herausforderung dar. Um Ihnen als antragstellende Einrichtung möglichst viel Flexibilität zu bieten, haben wir verschiedene Maßnahmen getroffen.
Das sind die Rahmenbedingungen für eine flexible Planung:
- Der Zeitpunkt der Aufenthalte kann innerhalb des 12-monatigen Durchführungszeitraums (s.o.) angepasst werden – z. B. wenn aufgrund einer Reisewarnung Planungen verschoben werden. Wichtig ist, dass der letzte Flug am 31. Mai 2023 stattfindet.
- Auf Antrag kann der aufnehmende Praktikumsbetrieb bzw. das Zielland geändert werden. Die Zuschüsse werden bei einer Zusage der Änderung entsprechend angepasst. Benötigt wird ein Letter of Intent der neuen Partnereinrichtung.
- Verpflichtende Quarantänetage bei Einreise können wie Aufenthaltstage bezuschusst werden. Sie zählen jedoch nicht zur Mindestaufenthaltsdauer.
- Aufenthalte in Zielländern mit COVID-19-bedingter Reisewarnung können bewilligt und sollten nach Aufhebung der Reisewarnung umgesetzt werden. Weitere Infos unter Reisewarnungen
Weitere Informationen zum Umgang mit Corona in AusbildungWeltweit
IHR KONTAKT ZU UNS
Natürlich stehen wir auch persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.
Das Programmteam erreichen Sie montags bis freitags unter 0228 - 107 - 1611 und per E-Mail unter ausbildung-weltweit@bibb.de.